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Rotenburg a. d. Fulda · Landkreis Hersfeld-Rotenburg · 12.937 Einwohner

Sozialgericht für Rotenburg a. d. Fulda

Zuständig ist das Sozialgericht Fulda mit Sitz in Fulda.

Postleitzahlen in Rotenburg a. d. Fulda: 36199

Sozialgericht Fulda

Anschrift
Sozialgericht Fulda
Am Hopfengarten 3
36037 Fulda
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Di 13:30–15:00 Uhr, Do 9:30–11:30 Uhr
+49 661 924 2514
Fax
+49 611 32761 8524

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Rotenburg a. d. Fulda zuständig?

Für Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) ist das Sozialgericht Fulda zuständig, Am Hopfengarten 3, 36037 Fulda, Telefon +49 661 924 2510.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rotenburg a. d. Fulda?

Zur Gemeinde Rotenburg a. d. Fulda gehören die Postleitzahlen 36199. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Fulda geöffnet?

Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Rotenburg a. d. Fulda geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Fulda ist Di 13:30–15:00 Uhr, Do 9:30–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Fulda