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Neu-Anspach · Hochtaunuskreis · 14.342 Einwohner

Sozialgericht für Neu-Anspach

Zuständig ist das Sozialgericht Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main.

Postleitzahlen in Neu-Anspach: 61267

Sozialgericht Frankfurt am Main

Anschrift
Sozialgericht Frankfurt am Main
Gutleutstraße 136
60327 Frankfurt am Main
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Servicezeiten
Öffnungszeiten Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
+49 69 1535 6789
Fax
+49 611 32761 8518

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Neu-Anspach zuständig?

Für Neu-Anspach (Hochtaunuskreis) ist das Sozialgericht Frankfurt am Main zuständig, Gutleutstraße 136, 60327 Frankfurt am Main, Telefon +49 69 1535 0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neu-Anspach?

Zur Gemeinde Neu-Anspach gehören die Postleitzahlen 61267. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Frankfurt am Main geöffnet?

Servicezeiten: Öffnungszeiten Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neu-Anspach geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Frankfurt am Main ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Frankfurt am Main