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Raunheim · Landkreis Groß-Gerau · 15.297 Einwohner

Sozialgericht für Raunheim

Zuständig ist das Sozialgericht Darmstadt mit Sitz in Darmstadt.

Postleitzahlen in Raunheim: 65479

Sozialgericht Darmstadt

Anschrift
Sozialgericht Darmstadt
Steubenplatz 14
64293 Darmstadt
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
+49 6151 804 02
Fax
+49 611 32761 8515

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Raunheim zuständig?

Für Raunheim (Landkreis Groß-Gerau) ist das Sozialgericht Darmstadt zuständig, Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt, Telefon +49 6151 804 02.

Welche Postleitzahlen gehören zu Raunheim?

Zur Gemeinde Raunheim gehören die Postleitzahlen 65479. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Darmstadt geöffnet?

Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Darmstadt