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Limburg a. d. Lahn · Landkreis Limburg-Weilburg · 35.938 Einwohner

Sozialgericht für Limburg a. d. Lahn

Zuständig ist das Sozialgericht Wiesbaden mit Sitz in Wiesbaden.

Postleitzahlen in Limburg a. d. Lahn: 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556

Sozialgericht Wiesbaden

Anschrift
Sozialgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr (Termine nach telefonischer Vereinbarung; Anmeldung an der Pforte)
+49 611 3261 0
Fax
+49 611 32761 7001

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Limburg a. d. Lahn zuständig?

Für Limburg a. d. Lahn (Landkreis Limburg-Weilburg) ist das Sozialgericht Wiesbaden zuständig, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, Telefon +49 611 3261 0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Limburg a. d. Lahn?

Zur Gemeinde Limburg a. d. Lahn gehören die Postleitzahlen 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Limburg a. d. Lahn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Wiesbaden ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr (Termine nach telefonischer Vereinbarung; Anmeldung an der Pforte) erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Wiesbaden