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Sozialgericht München

Zuständig für 500 Städte und Gemeinden mit rund 4.764.548 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht München
Richelstraße 11
80634 München
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Servicezeiten
Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung
+49 89 13062-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-m.bayern.de
Fax
+49 89 13062-223
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht München zuständig, festgelegt in Art. 1 Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht München?

Anschrift: Richelstraße 11, 80634 München. Telefon: +49 89 13062-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-m.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht München zuständig?

Für 500 Städte und Gemeinden, darunter München, Ingolstadt, Rosenheim, Freising, Dachau, Germering, Fürstenfeldbruck, Erding und weitere.

Hat das Sozialgericht München eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung. Telefon: +49 89 13062-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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