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Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Landkreis München · 11.039 Einwohner

Sozialgericht für Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Zuständig ist das Sozialgericht München mit Sitz in München.

Postleitzahlen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: 85635

Sozialgericht München

Anschrift
Sozialgericht München
Richelstraße 11
80634 München
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Servicezeiten
Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung
+49 89 13062-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-m.bayern.de
Fax
+49 89 13062-223
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Höhenkirchen-Siegertsbrunn zuständig?

Für Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Landkreis München) ist das Sozialgericht München zuständig, Richelstraße 11, 80634 München, Telefon +49 89 13062-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Höhenkirchen-Siegertsbrunn?

Zur Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn gehören die Postleitzahlen 85635. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht München geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Höhenkirchen-Siegertsbrunn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht München ist Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht München