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Burgkirchen a. d. Alz · Landkreis Altötting · 11.006 Einwohner

Sozialgericht für Burgkirchen a. d. Alz

Zuständig ist das Sozialgericht München mit Sitz in München.

Postleitzahlen in Burgkirchen a. d. Alz: 84508

Sozialgericht München

Anschrift
Sozialgericht München
Richelstraße 11
80634 München
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Servicezeiten
Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung
+49 89 13062-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-m.bayern.de
Fax
+49 89 13062-223
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Burgkirchen a. d. Alz zuständig?

Für Burgkirchen a. d. Alz (Landkreis Altötting) ist das Sozialgericht München zuständig, Richelstraße 11, 80634 München, Telefon +49 89 13062-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Burgkirchen a. d. Alz?

Zur Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz gehören die Postleitzahlen 84508. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht München geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Burgkirchen a. d. Alz geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht München ist Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht München