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Holzkirchen · Landkreis Miesbach · 16.310 Einwohner

Sozialgericht für Holzkirchen

Zuständig ist das Sozialgericht München mit Sitz in München.

Postleitzahlen in Holzkirchen: 83607

Sozialgericht München

Anschrift
Sozialgericht München
Richelstraße 11
80634 München
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Servicezeiten
Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung
+49 89 13062-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-m.bayern.de
Fax
+49 89 13062-223
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Holzkirchen zuständig?

Für Holzkirchen (Landkreis Miesbach) ist das Sozialgericht München zuständig, Richelstraße 11, 80634 München, Telefon +49 89 13062-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Holzkirchen?

Zur Gemeinde Holzkirchen gehören die Postleitzahlen 83607. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht München geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Holzkirchen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht München ist Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr; Mo, Di und Do nachmittags nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht München