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Zirndorf · Landkreis Fürth · 26.243 Einwohner

Sozialgericht für Zirndorf

Zuständig ist das Sozialgericht Nürnberg mit Sitz in Nürnberg.

Postleitzahlen in Zirndorf: 90513

Sozialgericht Nürnberg

Anschrift
Sozialgericht Nürnberg
Weintraubengasse 1
90403 Nürnberg
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Servicezeiten
Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
+49 911 20583-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-n.bayern.de
Fax
+49 911 20583-303
Postanschrift
Postfach 81 04 05
90249 Nürnberg
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Zirndorf zuständig?

Für Zirndorf (Landkreis Fürth) ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig, Weintraubengasse 1, 90403 Nürnberg, Telefon +49 911 20583-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zirndorf?

Zur Gemeinde Zirndorf gehören die Postleitzahlen 90513. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Nürnberg geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Zirndorf geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Nürnberg ist Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Nürnberg