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Weißenburg i. Bay. · Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen · 18.345 Einwohner

Sozialgericht für Weißenburg i. Bay.

Zuständig ist das Sozialgericht Nürnberg mit Sitz in Nürnberg.

Postleitzahlen in Weißenburg i. Bay.: 91781

Sozialgericht Nürnberg

Anschrift
Sozialgericht Nürnberg
Weintraubengasse 1
90403 Nürnberg
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Servicezeiten
Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
+49 911 20583-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-n.bayern.de
Fax
+49 911 20583-303
Postanschrift
Postfach 81 04 05
90249 Nürnberg
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Weißenburg i. Bay. zuständig?

Für Weißenburg i. Bay. (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig, Weintraubengasse 1, 90403 Nürnberg, Telefon +49 911 20583-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weißenburg i. Bay.?

Zur Gemeinde Weißenburg i. Bay. gehören die Postleitzahlen 91781. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Nürnberg geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Weißenburg i. Bay. geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Nürnberg ist Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Nürnberg