Lauf a. d. Pegnitz · Landkreis Nürnberger Land · 26.106 Einwohner
Sozialgericht für Lauf a. d. Pegnitz
Zuständig ist das Sozialgericht Nürnberg mit Sitz in Nürnberg.
Postleitzahlen in Lauf a. d. Pegnitz: 91207
Sozialgericht Nürnberg
- Anschrift
- Sozialgericht Nürnberg
Weintraubengasse 1
90403 Nürnberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 911 20583-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
+49 911 20583-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-n.bayern.de
- Fax
- +49 911 20583-303
- Postanschrift
- Postfach 81 04 05
90249 Nürnberg - Website des Gerichts
- lsg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Lauf a. d. Pegnitz zuständig?
Für Lauf a. d. Pegnitz (Landkreis Nürnberger Land) ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig, Weintraubengasse 1, 90403 Nürnberg, Telefon +49 911 20583-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lauf a. d. Pegnitz?
Zur Gemeinde Lauf a. d. Pegnitz gehören die Postleitzahlen 91207. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Nürnberg geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Lauf a. d. Pegnitz geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Nürnberg ist Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Nürnberg
- Ansbach
- Erlangen
- Fürth
- Schwabach
- Dinkelsbühl
- Feuchtwangen
- Rothenburg ob der Tauber
- Eckental
- Herzogenaurach
- Höchstadt a. d. Aisch
- Cadolzburg
- Langenzenn
- Oberasbach
- Stein
- Zirndorf
- Altdorf b. Nürnberg
- Burgthann
- Feucht
- Hersbruck
- Röthenbach a. d. Pegnitz
- Bad Windsheim
- Neustadt a. d. Aisch
- Hilpoltstein
- Roth
- Wendelstein
- Gunzenhausen
- Treuchtlingen
- Weißenburg i. Bay.