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Baden-Württemberg

Sozialgericht Freiburg

Zuständig für 193 Städte und Gemeinden mit rund 1.534.505 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Freiburg
Habsburgerstraße 127
79104 Freiburg im Breisgau
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Rechtsantragstelle
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; vorab telefonisch Termin vereinbaren
+49 761 20713-39
Fax
+49 761 20713-10

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Freiburg zuständig, festgelegt in § 1 Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Freiburg?

Anschrift: Habsburgerstraße 127, 79104 Freiburg im Breisgau. Telefon: +49 761 20713-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@sgfreiburg.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Freiburg zuständig?

Für 193 Städte und Gemeinden, darunter Freiburg im Breisgau, Offenburg, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Kehl, Rheinfelden (Baden), Weil am Rhein, Emmendingen und weitere.

Hat das Sozialgericht Freiburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; vorab telefonisch Termin vereinbaren. Telefon: +49 761 20713-39. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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