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Grenzach-Wyhlen · Landkreis Lörrach · 15.476 Einwohner

Sozialgericht für Grenzach-Wyhlen

Zuständig ist das Sozialgericht Freiburg mit Sitz in Freiburg im Breisgau.

Postleitzahlen in Grenzach-Wyhlen: 79639

Sozialgericht Freiburg

Anschrift
Sozialgericht Freiburg
Habsburgerstraße 127
79104 Freiburg im Breisgau
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Servicezeiten
Servicezeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13:00–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; vorab telefonisch Termin vereinbaren
+49 761 20713-39
Fax
+49 761 20713-10

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Grenzach-Wyhlen zuständig?

Für Grenzach-Wyhlen (Landkreis Lörrach) ist das Sozialgericht Freiburg zuständig, Habsburgerstraße 127, 79104 Freiburg im Breisgau, Telefon +49 761 20713-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Grenzach-Wyhlen?

Zur Gemeinde Grenzach-Wyhlen gehören die Postleitzahlen 79639. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Freiburg geöffnet?

Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13:00–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Grenzach-Wyhlen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Freiburg ist Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; vorab telefonisch Termin vereinbaren erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Freiburg