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Weil am Rhein · Landkreis Lörrach · 32.236 Einwohner

Sozialgericht für Weil am Rhein

Zuständig ist das Sozialgericht Freiburg mit Sitz in Freiburg im Breisgau.

Postleitzahlen in Weil am Rhein: 79576

Sozialgericht Freiburg

Anschrift
Sozialgericht Freiburg
Habsburgerstraße 127
79104 Freiburg im Breisgau
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Servicezeiten
Servicezeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13:00–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; vorab telefonisch Termin vereinbaren
+49 761 20713-39
Fax
+49 761 20713-10

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Weil am Rhein zuständig?

Für Weil am Rhein (Landkreis Lörrach) ist das Sozialgericht Freiburg zuständig, Habsburgerstraße 127, 79104 Freiburg im Breisgau, Telefon +49 761 20713-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weil am Rhein?

Zur Gemeinde Weil am Rhein gehören die Postleitzahlen 79576. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Freiburg geöffnet?

Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13:00–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Weil am Rhein geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Freiburg ist Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; vorab telefonisch Termin vereinbaren erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Freiburg