Kirchzarten · Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · 10.266 Einwohner
Sozialgericht für Kirchzarten
Zuständig ist das Sozialgericht Freiburg mit Sitz in Freiburg im Breisgau.
Postleitzahlen in Kirchzarten: 79199
Sozialgericht Freiburg
- Anschrift
- Sozialgericht Freiburg
Habsburgerstraße 127
79104 Freiburg im Breisgau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 761 20713-0
- Servicezeiten
- Servicezeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13:00–15:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; vorab telefonisch Termin vereinbaren
+49 761 20713-39 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sgfreiburg.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 761 20713-10
- Website des Gerichts
- sozialgericht-freiburg.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Kirchzarten zuständig?
Für Kirchzarten (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist das Sozialgericht Freiburg zuständig, Habsburgerstraße 127, 79104 Freiburg im Breisgau, Telefon +49 761 20713-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Kirchzarten?
Zur Gemeinde Kirchzarten gehören die Postleitzahlen 79199. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Freiburg geöffnet?
Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13:00–15:30 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Kirchzarten geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Freiburg ist Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr; vorab telefonisch Termin vereinbaren erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Freiburg
- Neuenburg am Rhein
- Bad Krozingen
- Breisach am Rhein
- Gundelfingen
- Müllheim im Markgräflerland
- Titisee-Neustadt
- Denzlingen
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