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Bühl · Landkreis Rastatt · 28.608 Einwohner

Sozialgericht für Bühl

Zuständig ist das Sozialgericht Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe.

Postleitzahlen in Bühl: 77815, 77830

Sozialgericht Karlsruhe

Anschrift
Sozialgericht Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 13
76133 Karlsruhe
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Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr; vorab Termin vereinbaren
+49 721 926-4185
Fax
+49 721 926-4168

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Bühl zuständig?

Für Bühl (Landkreis Rastatt) ist das Sozialgericht Karlsruhe zuständig, Karl-Friedrich-Straße 13, 76133 Karlsruhe, Telefon +49 721 926-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bühl?

Zur Gemeinde Bühl gehören die Postleitzahlen 77815, 77830. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Karlsruhe geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bühl geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Karlsruhe ist Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr; vorab Termin vereinbaren erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Karlsruhe