Gaggenau · Landkreis Rastatt · 29.529 Einwohner
Sozialgericht für Gaggenau
Zuständig ist das Sozialgericht Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe.
Postleitzahlen in Gaggenau: 76571
Sozialgericht Karlsruhe
- Anschrift
- Sozialgericht Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 13
76133 Karlsruhe
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 721 926-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr; vorab Termin vereinbaren
+49 721 926-4185 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sgkarlsruhe.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 721 926-4168
- Website des Gerichts
- sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Gaggenau zuständig?
Für Gaggenau (Landkreis Rastatt) ist das Sozialgericht Karlsruhe zuständig, Karl-Friedrich-Straße 13, 76133 Karlsruhe, Telefon +49 721 926-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Gaggenau?
Zur Gemeinde Gaggenau gehören die Postleitzahlen 76571. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Karlsruhe geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Gaggenau geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Karlsruhe ist Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr; vorab Termin vereinbaren erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Karlsruhe
- Baden-Baden
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- Weingarten (Baden)
- Karlsbad
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- Pfinztal
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