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Bad Wildbad · Landkreis Calw · 10.388 Einwohner

Sozialgericht für Bad Wildbad

Zuständig ist das Sozialgericht Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe.

Postleitzahlen in Bad Wildbad: 75323

Sozialgericht Karlsruhe

Anschrift
Sozialgericht Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 13
76133 Karlsruhe
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Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr; vorab Termin vereinbaren
+49 721 926-4185
Fax
+49 721 926-4168

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Bad Wildbad zuständig?

Für Bad Wildbad (Landkreis Calw) ist das Sozialgericht Karlsruhe zuständig, Karl-Friedrich-Straße 13, 76133 Karlsruhe, Telefon +49 721 926-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Wildbad?

Zur Gemeinde Bad Wildbad gehören die Postleitzahlen 75323. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Karlsruhe geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Wildbad geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Karlsruhe ist Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 13:00–15:00 Uhr; vorab Termin vereinbaren erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Karlsruhe