Baiersbronn · Landkreis Freudenstadt · 15.465 Einwohner
Sozialgericht für Baiersbronn
Zuständig ist das Sozialgericht Reutlingen mit Sitz in Reutlingen.
Postleitzahlen in Baiersbronn: 72270
Sozialgericht Reutlingen
- Anschrift
- Sozialgericht Reutlingen
Schulstraße 11
72764 Reutlingen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7121 1278-0
- Rechtsantragstelle
- Di 9:00–11:00 und 13:00–14:00 Uhr, Mi 9:00–11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache
+49 7121 1278-210 - Fax
- +49 800 66449281611
- Website des Gerichts
- sozialgericht-reutlingen.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Baiersbronn zuständig?
Für Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt) ist das Sozialgericht Reutlingen zuständig, Schulstraße 11, 72764 Reutlingen, Telefon +49 7121 1278-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Baiersbronn?
Zur Gemeinde Baiersbronn gehören die Postleitzahlen 72270. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Baiersbronn geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Reutlingen ist Di 9:00–11:00 und 13:00–14:00 Uhr, Mi 9:00–11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Reutlingen
- Freudenstadt
- Horb am Neckar
- Oberndorf am Neckar
- Rottweil
- Schramberg
- Sulz am Neckar
- Bad Dürrheim
- Blumberg
- St. Georgen im Schwarzwald
- Donaueschingen
- Villingen-Schwenningen
- Spaichingen
- Trossingen
- Tuttlingen
- Eningen unter Achalm
- Pfullingen
- Metzingen
- Münsingen
- Bad Urach
- Tübingen
- Ammerbuch
- Mössingen
- Rottenburg am Neckar
- Burladingen
- Haigerloch
- Albstadt
- Balingen
- Hechingen
- Meßstetten