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Tübingen · Landkreis Tübingen · 92.322 Einwohner

Sozialgericht für Tübingen

Zuständig ist das Sozialgericht Reutlingen mit Sitz in Reutlingen.

Postleitzahlen in Tübingen: 72070, 72072, 72074, 72076

Sozialgericht Reutlingen

Anschrift
Sozialgericht Reutlingen
Schulstraße 11
72764 Reutlingen
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Rechtsantragstelle
Di 9:00–11:00 und 13:00–14:00 Uhr, Mi 9:00–11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache
+49 7121 1278-210
Fax
+49 800 66449281611

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Tübingen zuständig?

Für Tübingen (Landkreis Tübingen) ist das Sozialgericht Reutlingen zuständig, Schulstraße 11, 72764 Reutlingen, Telefon +49 7121 1278-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Tübingen?

Zur Gemeinde Tübingen gehören die Postleitzahlen 72070, 72072, 72074, 72076. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Tübingen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Reutlingen ist Di 9:00–11:00 und 13:00–14:00 Uhr, Mi 9:00–11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Reutlingen