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Villingen-Schwenningen · Schwarzwald-Baar-Kreis · 89.756 Einwohner

Sozialgericht für Villingen-Schwenningen

Zuständig ist das Sozialgericht Reutlingen mit Sitz in Reutlingen.

Postleitzahlen in Villingen-Schwenningen: 78048, 78050, 78052, 78054, 78056, 78089

Sozialgericht Reutlingen

Anschrift
Sozialgericht Reutlingen
Schulstraße 11
72764 Reutlingen
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Rechtsantragstelle
Di 9:00–11:00 und 13:00–14:00 Uhr, Mi 9:00–11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache
+49 7121 1278-210
Fax
+49 800 66449281611

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Villingen-Schwenningen zuständig?

Für Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) ist das Sozialgericht Reutlingen zuständig, Schulstraße 11, 72764 Reutlingen, Telefon +49 7121 1278-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Villingen-Schwenningen?

Zur Gemeinde Villingen-Schwenningen gehören die Postleitzahlen 78048, 78050, 78052, 78054, 78056, 78089. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Villingen-Schwenningen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Reutlingen ist Di 9:00–11:00 und 13:00–14:00 Uhr, Mi 9:00–11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Reutlingen