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Niedersachsen

Sozialgericht Aurich

Zuständig für 63 Städte und Gemeinden mit rund 463.090 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Aurich
Hoher Wall 1
26603 Aurich
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 4941 9538-0
Fax
+49 5141 5937-33700

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Aurich zuständig, festgelegt in § 82 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Aurich?

Anschrift: Hoher Wall 1, 26603 Aurich. Telefon: +49 4941 9538-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): sgaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Aurich zuständig?

Für 63 Städte und Gemeinden, darunter Emden, Aurich, Leer (Ostfriesland), Norden, Moormerland, Westoverledingen, Wittmund, Südbrookmerland und weitere.

Hat das Sozialgericht Aurich eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 4941 9538-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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