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Wittmund · Landkreis Wittmund · 20.037 Einwohner

Sozialgericht für Wittmund

Zuständig ist das Sozialgericht Aurich mit Sitz in Aurich.

Postleitzahlen in Wittmund: 26409

Sozialgericht Aurich

Anschrift
Sozialgericht Aurich
Hoher Wall 1
26603 Aurich
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 4941 9538-0
Fax
+49 5141 5937-33700

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Wittmund zuständig?

Für Wittmund (Landkreis Wittmund) ist das Sozialgericht Aurich zuständig, Hoher Wall 1, 26603 Aurich, Telefon +49 4941 9538-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wittmund?

Zur Gemeinde Wittmund gehören die Postleitzahlen 26409. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Aurich geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Wittmund geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Aurich ist Mo–Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Aurich