Vaihingen an der Enz · Landkreis Ludwigsburg · 28.798 Einwohner
Sozialgericht für Vaihingen an der Enz
Zuständig ist das Sozialgericht Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.
Postleitzahlen in Vaihingen an der Enz: 71665
Sozialgericht Heilbronn
- Anschrift
- Sozialgericht Heilbronn
Paulinenstraße 18
74076 Heilbronn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7131 7817-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr
+49 7131 7817-201 - Fax
- +49 7131 7817-450
- Website des Gerichts
- sozialgericht-heilbronn.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Vaihingen an der Enz zuständig?
Für Vaihingen an der Enz (Landkreis Ludwigsburg) ist das Sozialgericht Heilbronn zuständig, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon +49 7131 7817-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Vaihingen an der Enz?
Zur Gemeinde Vaihingen an der Enz gehören die Postleitzahlen 71665. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Vaihingen an der Enz geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Heilbronn ist Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Heilbronn
- Asperg
- Ditzingen
- Gerlingen
- Kornwestheim
- Ludwigsburg
- Markgröningen
- Möglingen
- Sachsenheim
- Korntal-Münchingen
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