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Sachsenheim · Landkreis Ludwigsburg · 18.638 Einwohner

Sozialgericht für Sachsenheim

Zuständig ist das Sozialgericht Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.

Postleitzahlen in Sachsenheim: 74343

Sozialgericht Heilbronn

Anschrift
Sozialgericht Heilbronn
Paulinenstraße 18
74076 Heilbronn
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Rechtsantragstelle
Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr
+49 7131 7817-201
Fax
+49 7131 7817-450

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Sachsenheim zuständig?

Für Sachsenheim (Landkreis Ludwigsburg) ist das Sozialgericht Heilbronn zuständig, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon +49 7131 7817-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Sachsenheim?

Zur Gemeinde Sachsenheim gehören die Postleitzahlen 74343. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Sachsenheim geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Heilbronn ist Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Heilbronn