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Neuenstadt am Kocher · Landkreis Heilbronn · 10.249 Einwohner

Sozialgericht für Neuenstadt am Kocher

Zuständig ist das Sozialgericht Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.

Postleitzahlen in Neuenstadt am Kocher: 74196

Sozialgericht Heilbronn

Anschrift
Sozialgericht Heilbronn
Paulinenstraße 18
74076 Heilbronn
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Rechtsantragstelle
Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr
+49 7131 7817-201
Fax
+49 7131 7817-450

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Neuenstadt am Kocher zuständig?

Für Neuenstadt am Kocher (Landkreis Heilbronn) ist das Sozialgericht Heilbronn zuständig, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon +49 7131 7817-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuenstadt am Kocher?

Zur Gemeinde Neuenstadt am Kocher gehören die Postleitzahlen 74196. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neuenstadt am Kocher geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Heilbronn ist Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Heilbronn