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Steinheim an der Murr · Landkreis Ludwigsburg · 11.908 Einwohner

Sozialgericht für Steinheim an der Murr

Zuständig ist das Sozialgericht Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.

Postleitzahlen in Steinheim an der Murr: 71711

Sozialgericht Heilbronn

Anschrift
Sozialgericht Heilbronn
Paulinenstraße 18
74076 Heilbronn
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Rechtsantragstelle
Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr
+49 7131 7817-201
Fax
+49 7131 7817-450

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Steinheim an der Murr zuständig?

Für Steinheim an der Murr (Landkreis Ludwigsburg) ist das Sozialgericht Heilbronn zuständig, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon +49 7131 7817-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Steinheim an der Murr?

Zur Gemeinde Steinheim an der Murr gehören die Postleitzahlen 71711. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Steinheim an der Murr geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Heilbronn ist Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Heilbronn