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Bad Mergentheim · Main-Tauber-Kreis · 24.023 Einwohner

Sozialgericht für Bad Mergentheim

Zuständig ist das Sozialgericht Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.

Postleitzahlen in Bad Mergentheim: 97980

Sozialgericht Heilbronn

Anschrift
Sozialgericht Heilbronn
Paulinenstraße 18
74076 Heilbronn
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Rechtsantragstelle
Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr
+49 7131 7817-201
Fax
+49 7131 7817-450

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Bad Mergentheim zuständig?

Für Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) ist das Sozialgericht Heilbronn zuständig, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon +49 7131 7817-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Mergentheim?

Zur Gemeinde Bad Mergentheim gehören die Postleitzahlen 97980. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Mergentheim geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Heilbronn ist Mo–Do 9:00–11:30 Uhr, Di und Do 14:00–15:30 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Heilbronn