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Schwäbisch Gmünd · Ostalbkreis · 64.416 Einwohner

Sozialgericht für Schwäbisch Gmünd

Zuständig ist das Sozialgericht Ulm mit Sitz in Ulm.

Postleitzahlen in Schwäbisch Gmünd: 73072, 73525, 73527, 73529

Sozialgericht Ulm

Anschrift
Sozialgericht Ulm
Zeughausgasse 12
89073 Ulm
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Rechtsantragstelle
Di und Do 9:00–10:00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung
+49 731 189-2395
Fax
+49 731 189-2419
Website des Gerichts
sozialgericht-ulm.justiz-bw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Schwäbisch Gmünd zuständig?

Für Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) ist das Sozialgericht Ulm zuständig, Zeughausgasse 12, 89073 Ulm, Telefon +49 731 189-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schwäbisch Gmünd?

Zur Gemeinde Schwäbisch Gmünd gehören die Postleitzahlen 73072, 73525, 73527, 73529. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Schwäbisch Gmünd geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Ulm ist Di und Do 9:00–10:00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Ulm