Giengen an der Brenz · Landkreis Heidenheim · 19.967 Einwohner
Sozialgericht für Giengen an der Brenz
Zuständig ist das Sozialgericht Ulm mit Sitz in Ulm.
Postleitzahlen in Giengen an der Brenz: 89537
Sozialgericht Ulm
- Anschrift
- Sozialgericht Ulm
Zeughausgasse 12
89073 Ulm
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 731 189-0
- Rechtsantragstelle
- Di und Do 9:00–10:00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung
+49 731 189-2395 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sgulm.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 731 189-2419
- Website des Gerichts
- sozialgericht-ulm.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Giengen an der Brenz zuständig?
Für Giengen an der Brenz (Landkreis Heidenheim) ist das Sozialgericht Ulm zuständig, Zeughausgasse 12, 89073 Ulm, Telefon +49 731 189-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Giengen an der Brenz?
Zur Gemeinde Giengen an der Brenz gehören die Postleitzahlen 89537. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Giengen an der Brenz geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Ulm ist Di und Do 9:00–10:00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).