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Heidenheim an der Brenz · Landkreis Heidenheim · 50.618 Einwohner

Sozialgericht für Heidenheim an der Brenz

Zuständig ist das Sozialgericht Ulm mit Sitz in Ulm.

Postleitzahlen in Heidenheim an der Brenz: 89518, 89520, 89522

Sozialgericht Ulm

Anschrift
Sozialgericht Ulm
Zeughausgasse 12
89073 Ulm
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Rechtsantragstelle
Di und Do 9:00–10:00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung
+49 731 189-2395
Fax
+49 731 189-2419
Website des Gerichts
sozialgericht-ulm.justiz-bw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Heidenheim an der Brenz zuständig?

Für Heidenheim an der Brenz (Landkreis Heidenheim) ist das Sozialgericht Ulm zuständig, Zeughausgasse 12, 89073 Ulm, Telefon +49 731 189-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Heidenheim an der Brenz?

Zur Gemeinde Heidenheim an der Brenz gehören die Postleitzahlen 89518, 89520, 89522. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Heidenheim an der Brenz geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Ulm ist Di und Do 9:00–10:00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Ulm