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Oberhausen · Oberhausen · 213.646 Einwohner

Sozialgericht für Oberhausen

Zuständig ist das Sozialgericht Duisburg mit Sitz in Duisburg.

Postleitzahlen in Oberhausen: 46045, 46047, 46049, 46117, 46119, 46145, 46147, 46149

Sozialgericht Duisburg

Anschrift
Sozialgericht Duisburg
Aakerfährstraße 40
47058 Duisburg
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Servicezeiten
Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
Fax
+49 203 3005-313
Postanschrift
Postfach 10 11 62
47011 Duisburg
Website des Gerichts
sg-duisburg.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Oberhausen zuständig?

Für Oberhausen (Oberhausen) ist das Sozialgericht Duisburg zuständig, Aakerfährstraße 40, 47058 Duisburg, Telefon +49 203 3005-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Oberhausen?

Zur Gemeinde Oberhausen gehören die Postleitzahlen 46045, 46047, 46049, 46117, 46119, 46145, 46147, 46149. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Duisburg geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Oberhausen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Duisburg ist Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Duisburg