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Neukirchen-Vluyn · Kreis Wesel · 27.140 Einwohner

Sozialgericht für Neukirchen-Vluyn

Zuständig ist das Sozialgericht Duisburg mit Sitz in Duisburg.

Postleitzahlen in Neukirchen-Vluyn: 47506

Sozialgericht Duisburg

Anschrift
Sozialgericht Duisburg
Aakerfährstraße 40
47058 Duisburg
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Servicezeiten
Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
Fax
+49 203 3005-313
Postanschrift
Postfach 10 11 62
47011 Duisburg
Website des Gerichts
sg-duisburg.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Neukirchen-Vluyn zuständig?

Für Neukirchen-Vluyn (Kreis Wesel) ist das Sozialgericht Duisburg zuständig, Aakerfährstraße 40, 47058 Duisburg, Telefon +49 203 3005-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neukirchen-Vluyn?

Zur Gemeinde Neukirchen-Vluyn gehören die Postleitzahlen 47506. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Duisburg geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neukirchen-Vluyn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Duisburg ist Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Duisburg