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Steinheim · Kreis Höxter · 12.107 Einwohner

Sozialgericht für Steinheim

Zuständig ist das Sozialgericht Detmold mit Sitz in Detmold.

Postleitzahlen in Steinheim: 32839

Sozialgericht Detmold

Anschrift
Sozialgericht Detmold
Richthofenstraße 3
32756 Detmold
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Servicezeiten
Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mo zusätzlich 13:30–14:30 Uhr; und nach Vereinbarung
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-detmold.nrw.de
Fax
+49 5231 704-204
Postanschrift
Postfach 25 65
32715 Detmold
Website des Gerichts
sg-detmold.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Steinheim zuständig?

Für Steinheim (Kreis Höxter) ist das Sozialgericht Detmold zuständig, Richthofenstraße 3, 32756 Detmold, Telefon +49 5231 704-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Steinheim?

Zur Gemeinde Steinheim gehören die Postleitzahlen 32839. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Detmold geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Steinheim geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Detmold ist Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mo zusätzlich 13:30–14:30 Uhr; und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Detmold