Brakel · Kreis Höxter · 16.193 Einwohner
Sozialgericht für Brakel
Zuständig ist das Sozialgericht Detmold mit Sitz in Detmold.
Postleitzahlen in Brakel: 33034
Sozialgericht Detmold
- Anschrift
- Sozialgericht Detmold
Richthofenstraße 3
32756 Detmold
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5231 704-0
- Servicezeiten
- Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mo zusätzlich 13:30–14:30 Uhr; und nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-detmold.nrw.de
- Fax
- +49 5231 704-204
- Postanschrift
- Postfach 25 65
32715 Detmold - Website des Gerichts
- sg-detmold.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Brakel zuständig?
Für Brakel (Kreis Höxter) ist das Sozialgericht Detmold zuständig, Richthofenstraße 3, 32756 Detmold, Telefon +49 5231 704-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Brakel?
Zur Gemeinde Brakel gehören die Postleitzahlen 33034. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Detmold geöffnet?
Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Brakel geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Detmold ist Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mo zusätzlich 13:30–14:30 Uhr; und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Detmold
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