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Stadtlohn · Kreis Borken · 20.946 Einwohner

Sozialgericht für Stadtlohn

Zuständig ist das Sozialgericht Münster mit Sitz in Münster.

Postleitzahlen in Stadtlohn: 48703

Sozialgericht Münster

Anschrift
Sozialgericht Münster
Alter Steinweg 45
48143 Münster
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Servicezeiten
Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 8:00–12:00, Mo–Do 13:00–15:00, Fr 13:00–14:00 Uhr
Fax
+49 251 51023-74
Postanschrift
Postfach 71 20
48038 Münster
Website des Gerichts
sg-muenster.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Stadtlohn zuständig?

Für Stadtlohn (Kreis Borken) ist das Sozialgericht Münster zuständig, Alter Steinweg 45, 48143 Münster, Telefon +49 251 51023-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stadtlohn?

Zur Gemeinde Stadtlohn gehören die Postleitzahlen 48703. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Münster geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 8:00–12:00, Mo–Do 13:00–15:00, Fr 13:00–14:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Münster