Rheine · Kreis Steinfurt · 77.209 Einwohner
Sozialgericht für Rheine
Zuständig ist das Sozialgericht Münster mit Sitz in Münster.
Postleitzahlen in Rheine: 48429, 48431, 48432
Sozialgericht Münster
- Anschrift
- Sozialgericht Münster
Alter Steinweg 45
48143 Münster
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 251 51023-0
- Servicezeiten
- Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 8:00–12:00, Mo–Do 13:00–15:00, Fr 13:00–14:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-muenster.nrw.de
- Fax
- +49 251 51023-74
- Postanschrift
- Postfach 71 20
48038 Münster - Website des Gerichts
- sg-muenster.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Rheine zuständig?
Für Rheine (Kreis Steinfurt) ist das Sozialgericht Münster zuständig, Alter Steinweg 45, 48143 Münster, Telefon +49 251 51023-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Rheine?
Zur Gemeinde Rheine gehören die Postleitzahlen 48429, 48431, 48432. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Münster geöffnet?
Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 8:00–12:00, Mo–Do 13:00–15:00, Fr 13:00–14:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Münster
- Ahaus
- Bocholt
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