Rödental · Landkreis Coburg · 12.457 Einwohner
Sozialgericht für Rödental
Zuständig ist das Sozialgericht Bayreuth mit Sitz in Bayreuth.
Postleitzahlen in Rödental: 96472
Sozialgericht Bayreuth
- Anschrift
- Sozialgericht Bayreuth
Ludwig-Thoma-Straße 7
95447 Bayreuth
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 921 593-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr
+49 921 593-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-bt.bayern.de
- Fax
- +49 921 593-333
- Website des Gerichts
- lsg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Rödental zuständig?
Für Rödental (Landkreis Coburg) ist das Sozialgericht Bayreuth zuständig, Ludwig-Thoma-Straße 7, 95447 Bayreuth, Telefon +49 921 593-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Rödental?
Zur Gemeinde Rödental gehören die Postleitzahlen 96472. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Bayreuth geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Rödental geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Bayreuth ist Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).