Sozialgerichte.org

Pegnitz · Landkreis Bayreuth · 13.665 Einwohner

Sozialgericht für Pegnitz

Zuständig ist das Sozialgericht Bayreuth mit Sitz in Bayreuth.

Postleitzahlen in Pegnitz: 91257

Sozialgericht Bayreuth

Anschrift
Sozialgericht Bayreuth
Ludwig-Thoma-Straße 7
95447 Bayreuth
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr
+49 921 593-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-bt.bayern.de
Fax
+49 921 593-333
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Pegnitz zuständig?

Für Pegnitz (Landkreis Bayreuth) ist das Sozialgericht Bayreuth zuständig, Ludwig-Thoma-Straße 7, 95447 Bayreuth, Telefon +49 921 593-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pegnitz?

Zur Gemeinde Pegnitz gehören die Postleitzahlen 91257. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Bayreuth geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Pegnitz geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Bayreuth ist Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Bayreuth