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Oberkrämer · Landkreis Oberhavel · 12.145 Einwohner

Sozialgericht für Oberkrämer

Zuständig ist das Sozialgericht Neuruppin mit Sitz in Neuruppin.

Postleitzahlen in Oberkrämer: 16727

Sozialgericht Neuruppin

Anschrift
Sozialgericht Neuruppin
Fehrbelliner Straße 4a
16816 Neuruppin
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Servicezeiten
Servicezeiten Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–14 Uhr
Fax
+49 3391 4024-170

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Oberkrämer zuständig?

Für Oberkrämer (Landkreis Oberhavel) ist das Sozialgericht Neuruppin zuständig, Fehrbelliner Straße 4a, 16816 Neuruppin, Telefon +49 3391 4024-100.

Welche Postleitzahlen gehören zu Oberkrämer?

Zur Gemeinde Oberkrämer gehören die Postleitzahlen 16727. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Neuruppin geöffnet?

Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–14 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Neuruppin