Hennigsdorf · Landkreis Oberhavel · 26.677 Einwohner
Sozialgericht für Hennigsdorf
Zuständig ist das Sozialgericht Neuruppin mit Sitz in Neuruppin.
Postleitzahlen in Hennigsdorf: 16761
Sozialgericht Neuruppin
- Anschrift
- Sozialgericht Neuruppin
Fehrbelliner Straße 4a
16816 Neuruppin
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3391 4024-100
- Servicezeiten
- Servicezeiten Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–14 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sgn.brandenburg.de
- Fax
- +49 3391 4024-170
- Website des Gerichts
- sozialgerichtsbarkeit.brandenburg.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Hennigsdorf zuständig?
Für Hennigsdorf (Landkreis Oberhavel) ist das Sozialgericht Neuruppin zuständig, Fehrbelliner Straße 4a, 16816 Neuruppin, Telefon +49 3391 4024-100.
Welche Postleitzahlen gehören zu Hennigsdorf?
Zur Gemeinde Hennigsdorf gehören die Postleitzahlen 16761. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Neuruppin geöffnet?
Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–14 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).