Lübbenau/Spreewald · Landkreis Oberspreewald-Lausitz · 15.778 Einwohner
Sozialgericht für Lübbenau/Spreewald
Zuständig ist das Sozialgericht Cottbus mit Sitz in Cottbus.
Postleitzahlen in Lübbenau/Spreewald: 03222
Sozialgericht Cottbus
- Anschrift
- Sozialgericht Cottbus
Vom-Stein-Straße 28
03050 Cottbus
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 355 4991-3120
- Rechtsantragstelle
- Mo, Mi, Do 9–12 und 13–14:30 Uhr; Di 9–12 und 13–16 Uhr; Fr 9–12 Uhr
+49 355 4991-3120 - E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@sgcb.brandenburg.de
- Fax
- +49 355 4991-3113
- Website des Gerichts
- sozialgerichtsbarkeit.brandenburg.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Lübbenau/Spreewald zuständig?
Für Lübbenau/Spreewald (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist das Sozialgericht Cottbus zuständig, Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus, Telefon +49 355 4991-3120.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lübbenau/Spreewald?
Zur Gemeinde Lübbenau/Spreewald gehören die Postleitzahlen 03222. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Lübbenau/Spreewald geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Cottbus ist Mo, Mi, Do 9–12 und 13–14:30 Uhr; Di 9–12 und 13–16 Uhr; Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).