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Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) · Landkreis Spree-Neiße · 17.155 Einwohner

Sozialgericht für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Zuständig ist das Sozialgericht Cottbus mit Sitz in Cottbus.

Postleitzahlen in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca): 03149

Sozialgericht Cottbus

Anschrift
Sozialgericht Cottbus
Vom-Stein-Straße 28
03050 Cottbus
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Rechtsantragstelle
Mo, Mi, Do 9–12 und 13–14:30 Uhr; Di 9–12 und 13–16 Uhr; Fr 9–12 Uhr
+49 355 4991-3120
Fax
+49 355 4991-3113

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) zuständig?

Für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) (Landkreis Spree-Neiße) ist das Sozialgericht Cottbus zuständig, Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus, Telefon +49 355 4991-3120.

Welche Postleitzahlen gehören zu Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)?

Zur Gemeinde Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) gehören die Postleitzahlen 03149. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Cottbus ist Mo, Mi, Do 9–12 und 13–14:30 Uhr; Di 9–12 und 13–16 Uhr; Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Cottbus