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Langgöns · Landkreis Gießen · 10.965 Einwohner

Sozialgericht für Langgöns

Zuständig ist das Sozialgericht Gießen mit Sitz in Gießen.

Postleitzahlen in Langgöns: 35428

Sozialgericht Gießen

Anschrift
Sozialgericht Gießen
Ostanlage 19
35390 Gießen
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Rechtsantragstelle
Mo, Mi, Fr 9:00–12:00 Uhr
Fax
+49 611 32761 8525

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Langgöns zuständig?

Für Langgöns (Landkreis Gießen) ist das Sozialgericht Gießen zuständig, Ostanlage 19, 35390 Gießen, Telefon +49 641 3991 0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Langgöns?

Zur Gemeinde Langgöns gehören die Postleitzahlen 35428. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Langgöns geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Gießen ist Mo, Mi, Fr 9:00–12:00 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Gießen