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Simmerath · Kreis Städteregion Aachen · 16.612 Einwohner

Sozialgericht für Simmerath

Zuständig ist das Sozialgericht Aachen mit Sitz in Aachen.

Postleitzahlen in Simmerath: 52152

Sozialgericht Aachen

Anschrift
Sozialgericht Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
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Servicezeiten
Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr; Sprechzeiten Serviceeinheiten Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30, Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung
+49 241 9425-32260
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-aachen.nrw.de
Fax
+49 241 9425-80002
Postanschrift
Postfach 10 17 58
52017 Aachen
Website des Gerichts
sg-aachen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Simmerath zuständig?

Für Simmerath (Kreis Städteregion Aachen) ist das Sozialgericht Aachen zuständig, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Telefon +49 241 9425-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Simmerath?

Zur Gemeinde Simmerath gehören die Postleitzahlen 52152. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Aachen geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr; Sprechzeiten Serviceeinheiten Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30, Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Simmerath geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Aachen ist Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Aachen