Schleusingen · Landkreis Hildburghausen · 10.225 Einwohner
Sozialgericht für Schleusingen
Zuständig ist das Sozialgericht Meiningen mit Sitz in Meiningen.
Postleitzahlen in Schleusingen: 98527, 98553
Sozialgericht Meiningen
- Anschrift
- Sozialgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 361 573586-0
- Servicezeiten
- Sprechzeiten Di und Do 8:30–12 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- postsgmgn@thfj.thueringen.de
- Fax
- +49 361 573586-340
- Postanschrift
- Postfach 100153
98601 Meiningen - Website des Gerichts
- sozialgerichte.thueringen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Schleusingen zuständig?
Für Schleusingen (Landkreis Hildburghausen) ist das Sozialgericht Meiningen zuständig, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, Telefon +49 361 573586-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schleusingen?
Zur Gemeinde Schleusingen gehören die Postleitzahlen 98527, 98553. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Meiningen geöffnet?
Servicezeiten: Sprechzeiten Di und Do 8:30–12 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).