Querfurt · Saalekreis · 10.007 Einwohner
Sozialgericht für Querfurt
Zuständig ist das Sozialgericht Halle mit Sitz in Halle (Saale).
Postleitzahlen in Querfurt: 06268
Sozialgericht Halle
- Anschrift
- Sozialgericht Halle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 345 220-0
- Servicezeiten
- Geschäftszeiten Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr
+49 345 220-0 - E-Mail (Poststelle)
- sg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
- Fax
- +49 345 220-4000
- Postanschrift
- Postfach 10 02 55
06141 Halle (Saale) - Website des Gerichts
- sg-hal.sachsen-anhalt.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Querfurt zuständig?
Für Querfurt (Saalekreis) ist das Sozialgericht Halle zuständig, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale), Telefon +49 345 220-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Querfurt?
Zur Gemeinde Querfurt gehören die Postleitzahlen 06268. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Halle geöffnet?
Servicezeiten: Geschäftszeiten Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Querfurt geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Halle ist Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).