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Panketal · Landkreis Barnim · 21.153 Einwohner

Sozialgericht für Panketal

Zuständig ist das Sozialgericht Frankfurt (Oder) mit Sitz in Frankfurt (Oder).

Postleitzahlen in Panketal: 16341

Sozialgericht Frankfurt (Oder)

Anschrift
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Eisenhüttenstädter Chaussee 48
15236 Frankfurt (Oder)
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Servicezeiten
Mo–Do 8–12 und 13–16 Uhr; Fr 8–12 und 13–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12 und 12:30–14:30 Uhr; Fr 8:30–12 Uhr
+49 335 5538-250
Fax
+49 335 5538-254

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Panketal zuständig?

Für Panketal (Landkreis Barnim) ist das Sozialgericht Frankfurt (Oder) zuständig, Eisenhüttenstädter Chaussee 48, 15236 Frankfurt (Oder), Telefon +49 335 5538-250.

Welche Postleitzahlen gehören zu Panketal?

Zur Gemeinde Panketal gehören die Postleitzahlen 16341. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Frankfurt (Oder) geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 8–12 und 13–16 Uhr; Fr 8–12 und 13–14 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Panketal geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Frankfurt (Oder) ist Mo–Do 8:30–12 und 12:30–14:30 Uhr; Fr 8:30–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Frankfurt (Oder)