Niestetal · Landkreis Kassel · 11.118 Einwohner
Sozialgericht für Niestetal
Zuständig ist das Sozialgericht Kassel mit Sitz in Kassel.
Postleitzahlen in Niestetal: 34266
Sozialgericht Kassel
- Anschrift
- Sozialgericht Kassel
Goethestraße 41-43
34119 Kassel
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 561 50669 0
- Servicezeiten
- Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Telefonische Rückfragen zur Klageeinreichung Mo–Do 9:00–11:30 Uhr; persönliche Vorsprache nur in begründeten Ausnahmefällen nach Termin
+49 561 50669 0 - Fax
- +49 611 32761 8501
- Website des Gerichts
- sozialgerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Niestetal zuständig?
Für Niestetal (Landkreis Kassel) ist das Sozialgericht Kassel zuständig, Goethestraße 41-43, 34119 Kassel, Telefon +49 561 50669 0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Niestetal?
Zur Gemeinde Niestetal gehören die Postleitzahlen 34266. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Kassel geöffnet?
Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Niestetal geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Kassel ist Telefonische Rückfragen zur Klageeinreichung Mo–Do 9:00–11:30 Uhr; persönliche Vorsprache nur in begründeten Ausnahmefällen nach Termin erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).