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Lohne (Oldenburg) · Landkreis Vechta · 28.089 Einwohner

Sozialgericht für Lohne (Oldenburg)

Zuständig ist das Sozialgericht Oldenburg (Oldenburg) mit Sitz in Oldenburg (Oldb.).

Postleitzahlen in Lohne (Oldenburg): 49393

Sozialgericht Oldenburg (Oldenburg)

Anschrift
Sozialgericht Oldenburg (Oldenburg)
Schlosswall 16
26122 Oldenburg (Oldb.)
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Servicezeiten
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–13 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 441 220-6701
Fax
+49 5141 5937-33100
Postanschrift
Postfach 53 21
26043 Oldenburg (Oldb.)

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Lohne (Oldenburg) zuständig?

Für Lohne (Oldenburg) (Landkreis Vechta) ist das Sozialgericht Oldenburg (Oldenburg) zuständig, Schlosswall 16, 26122 Oldenburg (Oldb.), Telefon +49 441 220-6701.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lohne (Oldenburg)?

Zur Gemeinde Lohne (Oldenburg) gehören die Postleitzahlen 49393. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Oldenburg (Oldenburg) geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–13 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Lohne (Oldenburg) geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Oldenburg (Oldenburg) ist Mo–Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Oldenburg (Oldenburg)